Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung

Nach langer Zeit jetzt mal wieder ein politisches Thema…

Dieses Jahr kommt kurz vor Weihnachten ein gesetzliches Weihnachtsgeschenk, über das sich wohl niemand freuen dürfte…

Es hat sich ja die letzte Zeit schon angedeutet, heute Morgen bekam ich mit Bestürzung auf Internet-Law Gewissheit, dass ab heute das gestern verabschiedete „Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ gilt. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird!

Der einzige Trost – aufgrund dessen, dass man auf jeden Fall mit mind. einer Verfassungsbeschwerde rechnen darf und damit, dass das Bundesverfassungsgericht hier auch wieder einschreiten wird, könnte es passieren, dass die Provider erst mal nichts tun. Sie haben lt. § 150 Abs. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) nämlich bis zum 01.07.2017 Zeit, die Voraussetzungen zu erfüllen.

Autor: Florian

Blogger, parteiloser Pirat, Fachinformatiker, Selbstständiger, Feuerwehrmann, Funkamateur, Notfunker, Zivil- und Katastrophenschützer | Call: DG1IUK

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