Verfassungsklage gegen Volkszählung 2011

Die letzte Verfassungsklage an der ich mich beteiligt habe (Verfassungsbeschwerde gegen ELENA) läuft noch, da habe ich meine Unterstützungsunterschrift schon wieder für eine neue Klage abgegeben… eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz für die Volkszählung 2011. Da der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (der diese Klage auch durchführt) die Gründe dafür so schön zusammen gefasst hat, und diese Zusammenfassung unter der CC-BY-3.0 stehen, kopiere ich sie hier kurz rein, statt sie selbst noch einmal neu zusammen zu fassen:

Fünf Gründe für die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011

  1. Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  2. Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie die gesammelten Daten maximal 4 Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  3. Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet; Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.
  4. Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten, die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  5. Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland erstellen.

Zur Zeit ist die Verfassungsbeschwerde selbst noch in der Vorbereitungsphase, allerdings kann man schon eine Unterstützerunterschrift abgeben. Um dies zu erledigen und/oder um weitere Informationen zu bekommen, kann ich allen Lesern nur wärmstens den Besuch der Seite zensus11.de empfehlen.

Weitere Informationen gibt es auch im Wiki der Piratenpartei.

Autor: Florian

Blogger, parteiloser Pirat, Fachinformatiker, Selbstständiger, Feuerwehrmann, Funkamateur, Notfunker, Zivil- und Katastrophenschützer | Call: DG1IUK

Ein Gedanke zu „Verfassungsklage gegen Volkszählung 2011“

  1. Arm und verschuldet zu sein hat auch seine Vorteile: Sollte mein Schweigen beim Zensus mit einem Bußgeld belegt werden, dann können die sich bei meinen Gläubigern ganz hinten anstellen. Und wird mir mit Gefängnis gedroht: Na fein, denn das bedeutet ein bequemes Bett, mehr Sex und besseres Essen!
    WÄHLT!—MICH!!—AUS!!!

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