Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

So, ich habe gerade die Vollmacht für die Rechtsanwälte des FoeBud e. V. unterschrieben, die aussagt, dass sie mich vor dem Bundesverfassungsgericht bei der Sammelklage gegen ELENA vertreten.

Noch bis zum 25.03.2010 ist es möglich, sich unter https://petition.foebud.org/ELENA online für die Verfassungsklage anmelden, die generierte PDF-Vollmacht auszudrucken und per Post an den FoeBud einzuschicken.

Hier die Mail des FoeBud als Zitat, wobei ich eine kleine Änderung gemacht habe… in der Original Mail sind Links im Text als Referenz angegeben und unten dann als Fußnote eingefügt, hier habe ich sie direkt in den Text gebaut:

Mitmachen bis 25.3.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. ELENA, der „ELektronische EntgeltNAchweis“ bedeutet, dass seit Anfang Januar jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank gemeldet werden. Unter diesen detaillierten Daten sind viele hochsensibel, einige (etwa die Gründe für eine Kündigung) auch subjektiv.
Alle Betroffenen (also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) können bis zum 25. März 2010 Vollmachten unterzeichnen, um sich an der Verfassungsbeschwerde gegen diese gigantische Datensammlung zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenfrei, zur Refinanzierung wird um Spenden gebeten.

Das Online-Formular zum Unterzeichnen und weitere Informationen finden Sie unter: https://petitionen.foebud.org/ELENA.

Die Verfassungsbeschwerde wird am 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Die Zeit drängt, da das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft trat und für Verfassungsbeschwerden eine Jahresfrist gilt. Je mehr Menschen sich beteiligen und je schneller sie dies tun, um so besser!

Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. die „Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten“ namens ELENA stoppen. Die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss gelöscht werden. Je mehr Menschen sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen, desto deutlicher die Botschaft an Politik und Verfassungsgericht, dass die Bürger eine Vorratsdatenspeicherung ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. strikt ablehnen.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit dem eine Vorratsdatenspeicherung nur ausnahmsweise für legal erklärt wurde, rechnet der FoeBuD e.V. mit hohen Erfolgsaussichten für die Beschwerde gegen ELENA.

Weitere Informationen zu ELENA erhalten Sie auf den Seiten zur Verfassungsbeschwerde und im Flyer des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung (.pdf zum Download), den Sie gedruckt auch im Shop des FoeBuD bestellen können.

Über den Materialversand des FoeBuD e.V. können die Flyer auf Papier zum Auslegen bezogen werden. Der Flyer eignet sich besonders, um ihn an Verwandte, Freunde und Bekannte weiterzureichen, denn auch deren Daten könnten in der ELENA-Datenbank gespeichert werden.

Bei „Monitor“ auf WDR gab es einen sehenswerten Beitrag zu ELENA.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Bürgerrechte und Datenschutz mit einer Spende!

Freundliche Grüße
//Rena Tangens 6 padeluun, FoeBuD e.V.

P.S.: Jede Spende hilft!

FoeBuD e.V. & Big Brother Awards Deutschland
Marktstr. 18 D-33602 Bielefeld  Tel:  0521-175254, Fax: 0521-61172
Mail: mail@foebud.org  Web: www.foebud.org www.bigbrotherawards.de

Spenden: Konto 2129799, Sparkasse Bielefeld, BLZ 480 501 61
Online spenden:  https://www.foebud.org/spende/

Ich hoffe, alle meine Leser überlegen, sich an dieser Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.

Und als letztes noch eine Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland zu diesem Thema.

Autor: Florian

Blogger, parteiloser Pirat, Fachinformatiker, Selbstständiger, Feuerwehrmann, Funkamateur, Notfunker, Zivil- und Katastrophenschützer | Call: DG1IUK

4 Gedanken zu „Verfassungsbeschwerde gegen ELENA“

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