FDP kippt bei Vorratsdatenspeicherung um

Wie ich heute bei Campact lesen musste, ist die FDP bei der Vorratsdatenspeicherung umgefallen.

Das letzte bisschen was sie noch von ihrem Wahlkampfthema „Bürgerrechte“ hatten, die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung haben sie nun wohl auch noch verloren. Die Glaubwürdigkeit dieser Partei ist am Boden und es ist fraglich, ob sie bei den nächsten Bundestagswahlen wieder die 5%-Hürde schafft. Doch leider ist sie zur Zeit noch an der Macht…

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die ich bislang eigentlich für die fähigste der FDP-Politiker hielt, übersandte am Donnerstag ein entsprechendes Papier an das Bundesinnenministerium.

In diesem Gesetzesentwurf wurde einmal vorgeschlagen, für alle nicht IP-basierenden Kommunikationsmittel alle vorhandenen Daten bei einem Anfangsverdacht einer Straftat beim Provider zu sichern, den Zugriff darauf muss anschließend ein Richter oder ein Staatsanwalt anordnen. Dieses unter dem Namen Quick-Freeze bekannte Modell ist aber noch nicht das eigentlich Schlimme an diesem Vorschlag. Der schlimme Teil betrifft die IP-basierte Kommunikation (die ja z. B. durch NGN-Telefonanschlüsse oder Internet-Fernsehen immer mehr zunimmt). Alle IP-Adressen aller Nutzer sollen ohne Anlass sieben Tage lang automatisch gespeichert werden. Auf diese Daten sollen dann die Ermittlungsbehörden ohne große Hindernisse Zugriff haben.
So lässt sich in Verbindung mit anderen Verfahren der Totalüberwachung aller Internetaktivitäten ein Stück näherkommen.

Was bei solchen Regelungen immer vergessen wird… es trifft immer nur „normale kleine User“ oder Klein-/Gelegenheitskriminelle. Die <ironie>hochgefährlichen Terroristen</ironie>, böösen Hacker, schwer- und schwerstkriminellen und alle anderen die man mit solchen Regelungen (angeblich) aufspüren will, kennen Kommunikationswege, die durch solche Regelungen nicht erfasst sind (z. B. offene WLANs, Anonymisierungsdienste wie TOR oder JonDonym oder Internet-Cafés, Telefonzellen, nicht registrierte SIM-Karten im Mobiltelefon).

Und bei dem ganzen wird nicht einmal das Ergebnis der Evaluierung und wahrscheinlich folgende Überarbeitung der Europäischen Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung abgewartet. Mit etwas Glück wird bei dieser Evaluierung sogar die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt.

Autor: Florian

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