Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern ein ruhiges und frohes neues Jahr 2011!
Auf dass ihr es schafft, eure guten Vorsätze zu halten ;-).
Quis custodiet ipsos custodes?
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern ein ruhiges und frohes neues Jahr 2011!
Auf dass ihr es schafft, eure guten Vorsätze zu halten ;-).
Man möchte meinen, kaum ist das eine Weihnachtsfest vorbei, folgt das nächste… doch wenn man etwas genauer nachdenkt, ist dieses Jahr doch ziemlich viel geschehen, über das ich teilweise ach berichtet habe…
Nachfolgend für alle, die es auf die schnelle lesen wollen eine kurze Zusammenfassung des Jahres. Allen Lesern an dieser Stelle schonmal frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! (bitte bei diesem Wetter überall in Deutschland das rutschen nicht zu ernst nehmen 😉 ).
Eurer Florian „Frohe Weihnachten! – Jahresrückblick 2010“ weiterlesen
Wer heute auf meinem Blog oder auf der Seite über das Blog im Webauftritt der Familie Pankerl war, wird bemerkt haben, dass dort ein neuer Banner ist. Auf der Seite über das Blog gibt es erstmalig einen Banner, hier im Blog wurde der „Stoppt ELENA!“ Banner, welcher oben auf der Seite postiert war gegen einen anderen ausgetauscht. Mit diesem neuen Banner wird darauf hingewiesen, dass mein Blog ab sofort auch als App für Nokia-Mobiltelefone im OVI-Store verfügbar ist. Ab jetzt kann das Blog also auch von denen gelesen werden, die keinen RSS Reader installieren wollen, nur um mein Blog lesen zu können ;-).
Weitere Informationen hierzu bekommt man unter http://store.ovi.com/content/80181.
Als nächstes werde ich vielleicht eine App für Andriod-Endgeräte umsetzen, dies kann aber noch einige Zeit dauern.
So, vorhin habe ich mich an einer Verfassungsbeschwerde des FoeBuD gegen das Zugangserschwerungsgesetz („Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“) beteiligt. Die Vollmacht liegt jetzt ausgefüllt hier und wird morgen zur Post gehen.
Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde zitiere ich hier am besten kurz die Website des FoeBuD:
Am 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb werden wir Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen und haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.
Die Kritikpunkte:
- Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
- Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
- Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
- Das Sperren kann die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig.
Weitere Informationen hierzu findet man bei folgenden Quellen:
Ich möchte bitte alle meine Leser bitten, darüber nachzudenken, sich an dieser Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Nur so kann man verhindern, dass man sich in ein paar Jahren vorwerfen muss „ich hätte damals etwas gegen unseren heutigen Überwachungs- und Zensurstaat tun können“.