CB-Rufzeichenzuteilung

So, nachdem es in den letzten Einträgen immer zu meinen Ansichten über verschiedene  Themen (Vorratsdatenspeicherung, Zensur, etc.) ging, hier mal wieder en Eintrag über ein privates Ereignis.

Heute war es endlich soweit, ein Brief des DAKfCBNF e. V. (schöne Abkürzung ^^) war im Briefkasten. Ausgesprochen nennt sich das ganze „Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk e. V.“ oder im englischen „German Institution of CB- and Emergency Radio“, weitere Einzelheiten zu der Organisation gibt es auf deren Internetseite unter http://www.dakfcbnf.de/.

In diesem Brief wurde mir mitgeteilt, dass mir nun mein Rufzeichen für den CB-Funk zugeteilt wurde: DPF 739.

Für die Vergabe von eindeutigen Rufzeichen im CB-Bereich (wird z. B. für Datenfunk benötigt) ist diese Organisation gemäß der Verfügung 3140-1A 3552-1/5 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 06.04.1995 zuständig.

Weiterhin werde ich mich dann in nächster Zeit wieder intensiver dem Thema Datenfunk widmen, das Modem liegt lange daheim, wurde aber bisher kaum genutzt.

Bis zum nächsten Eintrag.

Euer,

Florian

Autor: Florian

Blogger, parteiloser Pirat, Fachinformatiker, Selbstständiger, Feuerwehrmann, Funkamateur, Notfunker, Zivil- und Katastrophenschützer | Call: DG1IUK

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