Verfassungsbeschwerde des FoeBuD gegen das Zugangserschwerungsgesetz

So, vorhin habe ich mich an einer Verfassungsbeschwerde des FoeBuD gegen das Zugangserschwerungsgesetz („Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“) beteiligt. Die Vollmacht liegt jetzt ausgefüllt hier und wird morgen zur Post gehen.

Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde zitiere ich hier am besten kurz die Website des FoeBuD:

Am 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb werden wir Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen und haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.

Die Kritikpunkte:

  • Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
  • Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
  • Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
  • Das Sperren kann die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
  • Das Gesetz ist verfassungswidrig.

Weitere Informationen hierzu findet man bei folgenden Quellen:

Ich möchte bitte alle meine Leser bitten, darüber nachzudenken, sich an dieser Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Nur so kann man verhindern, dass man sich in ein paar Jahren vorwerfen muss „ich hätte damals etwas gegen unseren heutigen Überwachungs- und Zensurstaat tun können“.

Autor: Florian

Blogger, parteiloser Pirat, Fachinformatiker, Selbstständiger, Feuerwehrmann, Funkamateur, Notfunker, Zivil- und Katastrophenschützer | Call: DG1IUK

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