So, heute mal zwei Posts in einem, beim ersten Teil dreht es sich um den Koalitionsvertrag incl. den bisher damit verbundenen Folgen mit denen ich mich auseinander gesetzt habe, beim zweiten um neue Abmahnmethoden gegenüber Bloggern.
So, zum Koalitionsvertrag… Hier ein paar negative Punkte aufgezählt:
- Gerichtsvollzieher sollen privatisiert werden.
- Befristete Beschäftigungen sollen in Kette erlaubt werden (um „Kettenbefristungen“ zu vermeiden – wer denkt sich so nen Schwachsinn aus?).
- Weiter Kohlekraftwerke bauen, Asse schließen, Gorleben weiter erkunden – wofür brauchen wir noch die Kohlekraftwerke? So viel zum Thema Umweltschutz…
- Die Bahn soll an die Börse gehen.
- Die Agrarsubventionen für brachliegende Grünflächen sollen fortgeführt werden (Begründung: es nimmt ja CO² auf – Schwachsinn…)
- Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut – ach, wollen wir gleich die Kinderarbeit wieder einführen?
- Internetzensur soll vorerst ein Jahr ausgesetzt werden, danach wird überlegt, wie weiter verfahren wird.
- Vorratsdatenspeicherung bleibt bestehen.
Außerdem sollen noch die Rechte der Journalisten „gestärkt“ werden (dabei handelt es sich um minimale Änderungen), außerdem sollen die Patent- und Markenrechte gestärkt werden *kotz*. Und schließlich soll überlegt werden, ob man nicht vielleicht den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung besser schützen sollte.
Weiterhin soll ein weiteres Grundrecht angegriffen werden… Bisher muss man vor der Polizei nicht als Zeuge erscheinen wenn man dazu aufgefordert wird, sondern nur bei Aufforderung vor Staatsanwälten oder Richtern. Dies will die schwarz-geld ähh… schwarz-gebe Koalition nun ändern…
Quellen für diese zwei Informationen:
- Fefes Blog zum Koalitionsvertrag
- Piratenpartei Deutschland – Mit der Polizei muss niemand reden
- Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP; 17. Legislaturperiode
So, dann kommen wir zum 2. Teil. Es gibt eine Anwältin, die (Begründung des Gerichtes) “wegen Beihilfe zum (versuchten) Betrug” verurteilt wurde, die Verfahrenskosten + Auslagen der Gegenseite zu tragen. Nun schrieb ein Blogger in seinem Blog „Abmahnanwältin Günther wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt“. Darauf bekam der Blog-Besitzer eine Abmahnung einer anderen Rechtsanwaltskanzlei, obwohl er nur die Wahrheit geschrieben hatte. Mehr dazu im Blog von Lonesome Walker oder bei Ecomdev.de.
Uiuiui, änder mal das ab in:
Es gibt eine Anwältin, die (Begründung des Gerichtes) „wegen Beihilfe zum (versuchten) Betrug“ verurteilt wurde, die Verfahrenskosten + Auslagen der Gegenseite zu tragen.
Es sei denn, Du streitest auch gern 😉
Hmm… normalerweise bin ich ja gegen nachträgliche Änderungen in Artikeln… aber in dem Fall war es wohl angebracht. Danke für den Hinweis.