Wie auf heise online dem Artikel „Indien weist Kinderporno-Vorwürfe der Familienministerin zurück“ vom 14.07.2009 zu lesen ist, hat Frau Von-der Leyen behauptet, in Indien wäre Kinderpornographie nicht unter Strafe gestellt.
Dies wurde von der Indischen Botschaft in Berlin mit Nachdruck zurück gewiesen. In einem Schreiben dieser Einrichtung wurde unter anderem auf das Informationstechnologiegesetz verwiesen, welches in Abschnitt 67 verbietet, Bilder, welche Kinder in obszöner, unanständiger oder sexuell expliziter Weise darstellen in jeglicher elektronischer Form „zu veröffentlichen, zu übertragen, zu sammeln, zu erschaffen, zu suchen, zu fördern, zu bewerben, auszutauschen oder zu vertreiben“.
Hierauf entschuldigte sich der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (erster Abgeordneter der Piratenpartei) beim Botschafter Indiens für die Lügen der deutschen Familienministerin.
Von der Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann wurde ihr nahegelegt, zurückzutreten. Diese Forderung ist meines Erachtens nach gerechtfertigt, da mit solchen Verleumdnungen die internationalen Verhältnisse der Bundesrepublik gestört werden.
Dies war nur ein weiterer Versuch, das Zensurgesetz (aka Zugangserschwerungsgesetz) zu rechtfertigen. Aber vor solchen Rechtfertigungen (ein Gesetz sollte eigentlich keine Rechtfertigung benötigen) sollte sie sich erst mal vergewissern, dass ihre Informationen stimmen. Und falls sie wirklich unbedingt Lügen verbreiten muss, sollte sie sich weiter überlegen, was sie mit diesen Lügen anrichten.